Windkraftanlagen in der Region Heidelberg

Stellungnahmen des NABU Heidelberg

Die Frage lautet nicht, Windräder ja oder nein, sondern wo.
Anlagen für erneuerbare Energien dürfen nicht zu Lasten des Naturschutzes entstehen!

 

Der NABU Heidelberg begrüßt die Energiewende und die Errichtung von Windkraftanlagen in der Region Heidelberg.

Bei der Ausweisung von Gebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen müssen jedoch auch Natur- und Artenschutzbelange effektiv berücksichtigt werden.

Bei der Begehung des Greiner Ecks mit der SPD (BUND und NABU-Vorstand). privat
Bei der Begehung des Greiner Ecks mit der SPD (BUND und NABU-Vorstand). privat

Die Wälder in den Gebieten „Lammerskopf” und „Weißer Stein” sind wertvolle Biotope und Heimat windkraftsensibler Tierarten, u.a. seltener Vogel- und Fledermausarten. Außerdem spielen diese stadtnahen Wälder eine wichtige Rolle für die Kühlung, Luftreinigung und Wasserspeicherung sowie auch zur Naherholung.

 

Der Vorstand des NABU hat sich in den letzten Monaten intensiv über die ausgewiesenen Flächen in Heidelberg informiert.


Unsere erste Veranstaltung war ein Vortrag von Dieter Teufel in der Stadtbücherei am 29.6.2023.

 

Danach fanden zwei Begehung der WKA im Greiner Eck mit der SPD und mit Vertretern der Stadt HD statt (Foto).

 

Auch der Weiße Stein in Dossenheim - als potentielles Gebiet - wurde in einer Begehung organisiert von der SPD mit Vertretern der Stadt HD begutachtet. Weiterhin waren wir auf weiteren zahlreichen WKA-Informationsveranstaltungen.

 


BUND und NABU kritisieren Gutachten zur Verträglichkeit von Windenergie auf dem Lammerskopf

Lammerskopf ist FFH-Gebiet und als Standort für Windenergie ungeeignet

Begehung vor Ort. Bild: Julius Schmidt BUND BW
Begehung vor Ort. Bild: Julius Schmidt BUND BW

Pressemitteilung BUND und NABU Baden-Württemberg, 15.05.2025

  • Vorsitzende von NABU und BUND machen sich vor Ort ein Bild des konfliktträchtigen Gebiets
  • Gutachten der FFH-Verträglichkeitsprüfung weist erhebliche Mängel auf
  • Naturschutzverbände fordern Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten statt Windpark rund um den Lammerskopf


Stuttgart/Heidelberg. Der geplante Windpark am Lammerskopf bei Heidelberg stößt auf deutliche Kritik bei den großen Naturschutzverbänden im Land. Der Eingriff würde den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten beschädigen. Die Vorsitzenden der Landesverbände von BUND und NABU, Sylvia Pilarsky-Grosch und Johannes Enssle, besichtigten in Begleitung von BUND- und NABU-Aktiven die potenzielle Vorrangfläche für Windenergie mitten in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und machten sich ein Bild von den naturschutzfachlichen Konflikten.


Erhebliche Mängel im Gutachten


Im Rahmen der Windenergieplanungen auf dem Lammerskopf zwischen Heidelberg und Schönau hatte das Vorgutachten der FFH-Verträglichkeitsprüfung nahezu die gesamte Fläche der bewaldeten Bergkuppen des von ForstBW ausgeschriebenen Gebietes für naturschutzfachlich unproblematisch erklärt. Dabei leben dort streng geschützte und windenergiesensible Arten, wie die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr und die Mopsfledermaus. Als kritisch eingestuft wurden fast nur Flächen an sehr steilen Hängen, die sich für die Errichtung von Windenergieanlagen ohnehin nicht eignen. Diese Einstufung verwundert umso mehr, als dass sich dort weder die Baumbestände noch deren Bedeutung für die untersuchten Fledermausarten wesentlich von den anderen Flächen unterscheiden. Die Errichtung von zehn oder mehr Windenergieanlagen im Vorranggebiet würde die Schutzziele des FFH-Gebietes aus Sicht der Umweltverbände erheblich beeinträchtigen.


Johannes Enssle und Sylvia Pilarsky-Grosch fordern: „Der Regionalverband Rhein-Neckar muss das FFH-Gebiet vollständig aus dem Teilregionalplan streichen. Es handelt sich um ein wertvolles FFH-Gebiet im Staatswald und ist dafür prädestiniert, die seit Langem von Bund und Land angekündigten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Arten auf den Weg zu bringen.“


Verbände schließen Klage nicht aus


Die beiden Naturschutzverbände unterstützen den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg und schließen auch Planungen im Wald nicht grundsätzlich aus. Sie begrüßen die Teilregionalplanung als sinnvollen Schritt, um die Energiewende voranzubringen. Zugleich sei es enttäuschend, dass in der aktuellen Flächenkulisse der Regionalplanung ökologisch hochsensible Gebiete wie das FFH-Gebiet am Lammerskopf noch enthalten sind, obwohl es in der Region genügend andere geeignete Flächen für die Windenergie geben würde. Dass der Lammerskopf noch in der Diskussion sei, sei vor allem politisch und weniger fachlich motiviert. Die Ungenauigkeiten und methodischen Verrenkungen im vorliegenden ökologischen Gutachten bestärken die Verbände in diesem Eindruck. Sollte der Lammerskopf als Vorranggebiet ausgewiesen werden und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten, schließen die Verbände eine Klage nicht aus.


Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende BUND Baden-Württemberg: 


„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist essenziell für den Klimaschutz, und damit auch für den Natur- und Artenschutz. Aber das geht nicht um jeden Preis. Für eine nachhaltige Energiewende müssen Klima- und Artenschutz zusammen gedacht werden. Ökologisch hochwertige Gebiete wie der Lammerskopf müssen aus der Kulisse der Teilregionalplanung gestrichen werden, um windenergiesensiblen Arten Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.“


Johannes Enssle, Landesvorsitzender NABU Baden-Württemberg: 


„Der Regionalverband hat FFH-Gebiete grundsätzlich als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung definiert. Trotzdem konnten in der ersten Offenlage für die Region Rhein-Neckar mehr als vier Prozent der Fläche als Vorrangflächen identifiziert werden. Das ist mehr als doppelt so viel, wie eigentlich notwendig. Vor diesem Hintergrund verwundert es mich umso mehr, dass am Lammerskopf nun eine Ausnahme gemacht werden soll.“


Hintergrund:


Durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sind die Träger der Regionalplanung verpflichtet, in den Regionalplänen Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen geeignete Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgewiesen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden. Die Teilregionalplanung schreitet voran, bis Herbst sollen Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Die Offenlage ist bereits abgeschlossen, eine zweite Offenlage ist noch nicht eröffnet. Für die Region Rhein-Neckar wurden in der ersten Offenlage mit 4,6 % der Fläche bereits deutlich mehr Vorrangflächen identifiziert als gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl das Verfahren noch läuft, werden vielerorts bereits konkrete Projekte geplant – teils in ökologisch hochsensiblen Gebieten. Auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind betroffen, obwohl diese strengen EU-Schutzvorgaben unterliegen.


Ein besonders strittiger Fall ist der geplante Windpark am Lammerskopf bei Heidelberg, bei dem das Vorgutachten der FFH -Verträglichkeitsprüfung qualitativ zu wünschen übrigließ. Umweltverbände wie BUND und NABU haben in ihren Einwendungen darauf wiederholt hingewiesen.


Die Kritik am Gutachten entzündet sich dabei an folgenden konkreten Punkten:

 

  • Gefährdung geschützter Arten und Lebensräume: Zehn und mehr Windenergieanlagen sind an und im FFH-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ möglich. Hier leben windkraftsensible Fledermausarten, wie die Mopsfledermaus, die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr, für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
  • Rechtliche Konflikte: Der Bau und Betrieb der Windenergielagen würde zu Lebensraumverlust, Störungen und erhöhtem Kollisionsrisiko für diese Arten führen, was gegen das Verschlechterungsverbot gemäß § 33 BNatSchG verstößt.

Widerspruch zu Naturschutzinvestitionen und -zielen: Der Bau des Windparks würde bereits geleistete Investitionen für mehr Biodiversität im Gebiet untergraben und die Ziele des Natura-2000-Netzwerks konterkarieren.

Mehr Informationen:
Webseite des BUND Heidelberg zum Lammerskopf
Webseite des BUND Steinachtal zum Lammerskopf
Dialogforum Energiewende und Naturschutz (Fachbereich Windenergie): 


Kontakt für Rückfragen:
• Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172/ 83 44 294, sylvia.pilarsky-grosch@bund-bawue.de
• Andrea Molkenthin-Kessler, NABU-Referentin für Klimaschutz und Energie, 0711 966 72-42. Andrea.Molkenthin-Kessler@NABU-BW.de


Stellungnahme 01/2025 zur Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung am Lammerskopf

"Das Gutachten der IUS Weibel & Ness zur FFH-Verträglichkeitsprüfung weist erhebliche Mängel auf, ist unvollständig und nicht rechtssicher!"


28. Januar 2025


BUND Ortsverband Steinachtal – Edit Spielmann, Dr. Jochen Schwarz
BUND Kreisverband Heidelberg – Dr. Amany von Oehsen
NABU Heidelberg – Andreas Kellner


Der BUND Ortsverband Steinachtal, der BUND Kreisverband Heidelberg sowie der NABU Heidelberg sind als Mitglieder des Projektbeirats Bürgerwindpark Lammerskopf intensiv in den Prozess der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung am Lammerskopf eingebunden. Während der Erstellung des Gutachtens durch die IUS Weibel & Ness GmbH haben wir dessen Erarbeitung eng begleitet.


Nach eingehender Prüfung der finalen Fassung des Gutachtens (Januar 2025) stellen wir fest, dass es in wesentlichen Punkten fehlerhaft und inhaltlich lückenhaft ist. Zudem erwecken zahlreiche Bewertungen und Schlussfolgerungen den Eindruck, dass die Untersuchung nicht ergebnisoffen erfolgte. Vielmehr scheint eine Nulllösung – also die Möglichkeit, dass Windkraftanlagen am Lammerskopf aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebietes unzulässig sein könnten – von Beginn an nicht in Betracht gezogen worden zu sein.


Aufgrund dieser gravierenden Defizite sehen wir das Gutachten als nicht rechtssicher an.

Stellungnahme zur Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Vorranggebiet HD/RNK-VRG 02-W „Lammerskopf“, vorgelegt vom IUS Team Ness GmbH - Institut für Umweltstudien, Januar 2025

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Kurzfassung und Update 04/2025 zur Stellungnahme des NABU Heidelberg 2024

Aus dem Inhalt: Für das Gebiet „Lammerskopf“ wurde bereits ein Gutachten („Natura-2000-Verträglichkeits-Untersuchung“) angefertigt, beauftragt vom zukünftigen Betreiber. Dieses Gutachten kam im Januar 2025 zu dem Schluss, es wären dort zehn WKAs möglich. Der NABU-HD (zusammen mit dem BUND) kritisiert dieses Gutachten detailliert und schlägt im Gegenteil einen besonderen Schutz des Gebietes als „Artenhilfsprogramm“ vor (www.bund-rhein-neckar-odenwald.de/ ueber-uns/bund-vor-ort/bund-steinachtal).

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Kurzfassung und Update zur Stellungnahme 11/2024
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Insgesamt fordert der NABU-HD, alle ökologisch wertvollen und stadtnahen Waldgebiete zu schützen und den Odenwald - ähnlich wie den Pfälzer Wald – generell von WKAs frei zu halten, denn es gibt Alternativen im Offenland.


Stellungnahme des NABU Heidelberg 2024

„Windkraftanlagen in der Region Heidelberg”

Dieses Papier stellt die Haltung des NABU-Heidelberg zu den möglichen Wald-Standorten „Lammerskopf” und  „Weißer Stein” dar und vergleicht die Standorte Odenwald und Offenland hinsichtlich der Energie-Effizienz und des Natur- bzw. Artenschutzes.

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NABU-Stellungnahme Windkraft 2024
NABU-Stellungnahme-Windkraft-in-der Regi
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Anhang "Artendokumentation" zur Stellungnahme des NABU-Heidelberg 2024

Dieser Anhang zur Stellungnahme des NABU (2024) zeigt die erste Bestandsaufnahme („Kartierung”) windkraftsensibler Arten (insbesondere Vögel und Fledermäuse) im Waldgebiet „Weißer Stein”.

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NABU-Dokumentation windkraftsensibler Arten
NABU-Artendokumentation-zur-Stellungnahm
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Hintergrundpapier des NABU Heidelberg 2023 zur Windkraftanlage (WKA) Lammerskopf / Schönau

Dieses Papier ist 2024 aufgrund neuer Entwicklungen aktualisiert worden

Der NABU-Heidelberg steht für die Ablösung von fossilen Brennstoffen. Das gilt sowohl für die Stromerzeugung als auch für Wärme und Verkehr. Wobei die Stromerzeugung derzeit nur 20% des Endenergieverbrauches ausmacht, damit fallen also 80% auf Wärme und Verkehr.

 

Die Vorteile einer Windkraftanlage sind unbestritten, sie erzeugen umgerechnet auf den Flächenverbrauch ca. 40-mal mehr Strom als Photovoltaik je ha. Gegenüber fossil erzeugter Energie liegt der Vorteil bei etwa 400g CO2-Einsparung je kWh.

Im Klimawandel sind die Wälder unsere Verbündeten – nicht zuletzt als Klimaanlagen in der Landschaft, als Wasserspeicher und Kohlenstoffsenken

Prof. Dr. habil. Pierre L. Ibisch.

 

Download Hintergrundpapier vom Vorstand des NABU Heidelberg, November 2023

Die Energiewende muss sein, aber das FFH-Gebiet "Lammerkopf" ist als Standort für einen Windpark völlig ungeeignet. Das Gebiet sollte vielmehr  als Artenhilfsprogramm ausgeschrieben werden.

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NABU-Hintergrundpapier November 2023
NABU Heidelberg Hintergrundpapier Lammer
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Erste Stellungnahme des NABU-Heidelberg 2015 "Windkraftanlagen im Nachbarschaftsverband Mannheim Heidelberg"

Diese Stellungnahme ist 2023 und 2024 aktualisiert worden

Der NABU Heidelberg schließt sich einem gemeinsamen Papier des LNV MA-HD-RN, NABU-RNO und BUND-RNO an.

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung: 26.05.2025 (MP)