Die Frage lautet nicht, Windräder ja oder nein, sondern wo.
Anlagen für erneuerbare Energien dürfen nicht zu Lasten des Naturschutzes entstehen!
Der NABU Heidelberg macht sich für den Schutz beider Waldgebiete Lammerskopf (bei Ziegelhausen) und Weißer Stein (bei Handschuhsheim) stark. Hierfür haben wir zahlreiche Arten dokumentiert und eine ausführliche Stellungnahme erstellt. Alle Dokumente stehen hier für Sie zum Downloaden bereit.
Möchten Sie sich engagieren, sehen Sie im Arbeitskreis Windkraft vorbei!

Stuttgart/Heidelberg. Der geplante Windpark am Lammerskopf bei Heidelberg stößt auf deutliche Kritik bei den großen Naturschutzverbänden im Land. Der Eingriff würde den
Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten beschädigen. Die Vorsitzenden der Landesverbände von BUND und NABU, Sylvia Pilarsky-Grosch und Johannes Enssle, besichtigten in Begleitung von BUND-
und NABU-Aktiven die potenzielle Vorrangfläche für Windenergie mitten in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und machten sich ein Bild von den naturschutzfachlichen Konflikten.
Erhebliche Mängel im Gutachten
Im Rahmen der Windenergieplanungen auf dem Lammerskopf zwischen Heidelberg und Schönau hatte das Vorgutachten der FFH-Verträglichkeitsprüfung nahezu die gesamte Fläche der bewaldeten Bergkuppen
des von ForstBW ausgeschriebenen Gebietes für naturschutzfachlich unproblematisch erklärt. Dabei leben dort streng geschützte und windenergiesensible Arten, wie die Bechsteinfledermaus, das Große
Mausohr und die Mopsfledermaus. Als kritisch eingestuft wurden fast nur Flächen an sehr steilen Hängen, die sich für die Errichtung von Windenergieanlagen ohnehin nicht eignen. Diese Einstufung
verwundert umso mehr, als dass sich dort weder die Baumbestände noch deren Bedeutung für die untersuchten Fledermausarten wesentlich von den anderen Flächen unterscheiden. Die Errichtung von zehn
oder mehr Windenergieanlagen im Vorranggebiet würde die Schutzziele des FFH-Gebietes aus Sicht der Umweltverbände erheblich beeinträchtigen.
Johannes Enssle und Sylvia Pilarsky-Grosch fordern: „Der Regionalverband Rhein-Neckar muss das FFH-Gebiet vollständig aus dem Teilregionalplan streichen. Es handelt sich um ein
wertvolles FFH-Gebiet im Staatswald und ist dafür prädestiniert, die seit Langem von Bund und Land angekündigten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Arten auf den Weg zu bringen.“
Verbände schließen Klage nicht aus
Die beiden Naturschutzverbände unterstützen den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg und schließen auch Planungen im Wald nicht grundsätzlich aus. Sie begrüßen die Teilregionalplanung als
sinnvollen Schritt, um die Energiewende voranzubringen. Zugleich sei es enttäuschend, dass in der aktuellen Flächenkulisse der Regionalplanung ökologisch hochsensible Gebiete wie das FFH-Gebiet
am Lammerskopf noch enthalten sind, obwohl es in der Region genügend andere geeignete Flächen für die Windenergie geben würde. Dass der Lammerskopf noch in der Diskussion sei, sei vor allem
politisch und weniger fachlich motiviert. Die Ungenauigkeiten und methodischen Verrenkungen im vorliegenden ökologischen Gutachten bestärken die Verbände in diesem Eindruck. Sollte der
Lammerskopf als Vorranggebiet ausgewiesen werden und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten, schließen die Verbände eine Klage nicht aus.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende BUND Baden-Württemberg
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist essenziell für den Klimaschutz, und damit auch für den Natur- und Artenschutz. Aber das geht nicht um jeden Preis. Für eine nachhaltige Energiewende
müssen Klima- und Artenschutz zusammen gedacht werden. Ökologisch hochwertige Gebiete wie der Lammerskopf müssen aus der Kulisse der Teilregionalplanung gestrichen werden, um windenergiesensiblen
Arten Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.“
Johannes Enssle, Landesvorsitzender NABU Baden-Württemberg
„Der Regionalverband hat FFH-Gebiete grundsätzlich als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung definiert. Trotzdem konnten in der ersten Offenlage für die Region Rhein-Neckar mehr als vier
Prozent der Fläche als Vorrangflächen identifiziert werden. Das ist mehr als doppelt so viel, wie eigentlich notwendig. Vor diesem Hintergrund verwundert es mich umso mehr, dass am Lammerskopf
nun eine Ausnahme gemacht werden soll.“
Hintergrund
Durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sind die Träger der Regionalplanung verpflichtet, in den Regionalplänen Gebiete für die Nutzung der Windenergie
festzulegen. Damit sollen geeignete Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgewiesen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden. Die Teilregionalplanung schreitet voran,
bis Herbst sollen Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Die Offenlage ist bereits abgeschlossen, eine zweite Offenlage ist noch nicht eröffnet. Für die Region Rhein-Neckar wurden
in der ersten Offenlage mit 4,6 % der Fläche bereits deutlich mehr Vorrangflächen identifiziert als gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl das Verfahren noch läuft, werden vielerorts bereits konkrete
Projekte geplant – teils in ökologisch hochsensiblen Gebieten. Auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind betroffen, obwohl diese strengen EU-Schutzvorgaben unterliegen.
Ein besonders strittiger Fall ist der geplante Windpark am Lammerskopf bei Heidelberg, bei dem das Vorgutachten der FFH -Verträglichkeitsprüfung qualitativ zu wünschen übrigließ. Umweltverbände
wie BUND und NABU haben in ihren Einwendungen darauf wiederholt hingewiesen.
Die Kritik am Gutachten entzündet sich dabei an folgenden konkreten Punkten
Widerspruch zu Naturschutzinvestitionen und -zielen: Der Bau des Windparks würde bereits geleistete Investitionen für mehr Biodiversität im Gebiet untergraben und die Ziele des
Natura-2000-Netzwerks konterkarieren.
Mehr Informationen
• Webseite des BUND Heidelberg zum Lammerskopf
• Webseite des BUND Steinachtal zum Lammerskopf
• Dialogforum Energiewende und Naturschutz
(Fachbereich Windenergie):
Kontakt für Rückfragen
• Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172/ 83 44 294, sylvia.pilarsky-grosch@bund-bawue.de
• Andrea Molkenthin-Kessler, NABU-Referentin für Klimaschutz und Energie, 0711 966 72-42. Andrea.Molkenthin-Kessler@NABU-BW.de
Der BUND Ortsverband Steinachtal, der BUND Kreisverband Heidelberg sowie der NABU Heidelberg sind als Mitglieder des Projektbeirats Bürgerwindpark Lammerskopf intensiv in den Prozess der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung am Lammerskopf eingebunden. Während der Erstellung des Gutachtens durch die IUS Weibel & Ness GmbH haben wir dessen Erarbeitung eng begleitet.
Nach eingehender Prüfung der finalen Fassung des Gutachtens (Januar 2025) stellen wir fest, dass es in wesentlichen Punkten fehlerhaft und inhaltlich lückenhaft ist. Zudem erwecken zahlreiche
Bewertungen und Schlussfolgerungen den Eindruck, dass die Untersuchung nicht ergebnisoffen erfolgte. Vielmehr scheint eine Nulllösung – also die Möglichkeit, dass
Windkraftanlagen am Lammerskopf aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebietes unzulässig sein könnten – von Beginn an nicht in Betracht gezogen worden zu sein.
Aufgrund dieser gravierenden Defizite sehen wir das Gutachten als nicht rechtssicher an.
BUND Ortsverband Steinachtal – Edit Spielmann, Dr. Jochen Schwarz
BUND Kreisverband Heidelberg – Dr. Amany von Oehsen
NABU Heidelberg – Andreas Kellner
Aus dem Inhalt: Für das Gebiet „Lammerskopf“ wurde bereits ein Gutachten („Natura-2000-Verträglichkeits-Untersuchung“) angefertigt, beauftragt vom zukünftigen Betreiber. Dieses Gutachten kam im Januar 2025 zu dem Schluss, es wären dort zehn WKAs möglich. Der NABU-HD (zusammen mit dem BUND) kritisiert dieses Gutachten detailliert und schlägt im Gegenteil einen besonderen Schutz des Gebietes als „Artenhilfsprogramm“ vor (www.bund-rhein-neckar-odenwald.de/ ueber-uns/bund-vor-ort/bund-steinachtal).
Stellungnahme zur Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Vorranggebiet HD/RNK-VRG 02-W „Lammerskopf“, vorgelegt vom IUS Team Ness GmbH - Institut für Umweltstudien, Januar 2025
Dieses Papier stellt die Haltung des NABU-Heidelberg zu den möglichen Wald-Standorten „Lammerskopf” und „Weißer Stein” dar und vergleicht die Standorte Odenwald und Offenland hinsichtlich der Energie-Effizienz und des Natur- bzw. Artenschutzes.
Dieser Anhang zur Stellungnahme des NABU (2024) zeigt die erste Bestandsaufnahme („Kartierung”) windkraftsensibler Arten (insbesondere Vögel und Fledermäuse) im Waldgebiet „Weißer Stein”.

Die Wälder in den Gebieten „Lammerskopf” und „Weißer Stein” sind wertvolle Biotope und Heimat windkraftsensibler Tierarten, u.a. seltener Vogel- und Fledermausarten. Außerdem spielen diese stadtnahen Wälder eine wichtige Rolle für die Kühlung, Luftreinigung und Wasserspeicherung sowie auch zur Naherholung.
Der Vorstand des NABU hat sich in den letzten Monaten intensiv über die ausgewiesenen Flächen in Heidelberg informiert. Unsere erste Veranstaltung war ein Vortrag von Dieter Teufel in der Stadtbücherei am 29.6.2023.
Danach fanden zwei Begehung der WKA im Greiner Eck mit der SPD und mit Vertretern der Stadt HD statt (Foto).
Auch der Weiße Stein in Dossenheim - als potentielles Gebiet - wurde in einer Begehung organisiert von der SPD mit Vertretern der Stadt HD begutachtet. Weiterhin waren wir auf weiteren zahlreichen WKA-Informationsveranstaltungen.
Der NABU Heidelberg steht für die Ablösung von fossilen Brennstoffen. Das gilt sowohl für die Stromerzeugung als auch für Wärme und Verkehr. Wobei die Stromerzeugung derzeit nur 20% des
Endenergieverbrauches ausmacht, damit fallen also 80% auf Wärme und Verkehr. Die Vorteile einer Windkraftanlage sind unbestritten, sie erzeugen umgerechnet auf den
Flächenverbrauch ca. 40-mal mehr Strom als Photovoltaik je ha. Gegenüber fossil erzeugter Energie liegt der Vorteil bei etwa 400g CO2-Einsparung je kWh.
„Im Klimawandel sind die Wälder unsere Verbündeten – nicht zuletzt als Klimaanlagen in der Landschaft, als Wasserspeicher und Kohlenstoffsenken“
Prof. Dr. habil. Pierre L. Ibisch.
Die Energiewende muss sein, aber das FFH-Gebiet "Lammerkopf" ist als Standort für einen Windpark völlig ungeeignet. Das Gebiet sollte vielmehr als Artenhilfsprogramm ausgeschrieben werden.
Stellungnahme des NABU, BUND und LNV zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Der Ausstieg aus der atomaren und fossilen Energienutzung ist dringender denn je. Und er kann nur mit einem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien bewältigt werden. Für den NABU steht fest:
Die Energiewende ist nötig, sie muss jedoch naturverträglich vollzogen werden – der Klimaschutz und der Schutz der Biologischen Vielfalt sind gleichrangige Ziele.
Der Fokus des NABU liegt auf der Windenergie, da sie neben der Solarenergie in Baden-Württemberg über das größte Ausbaupotenzial verfügt. Gerade Windräder sind jedoch mitunter eine Gefahr für
Vogel- und Fledermausbestände.
Deshalb fordert der NABU, ökologisch besonders hochwertige Flächen von Windkraftanlagen freizuhalten. Der Standort muss sorgfältig gewählt und die Anlagen müssen naturverträglich
betrieben werden.
In diesem Sinne haben NABU, BUND und LNV eine Stellungnahme zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim verfasst.
Dort wird auf zahlreiche windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten aufmerksam gemacht, die bei der weiteren Planung von Windkraft-Konzentrationszonen berücksichtigt werden müssen. Weitere
Informationen zu der genannten Planung finden Sie unter:
http://www.nachbarschaftsverband.de/fnp/wind/wind_beteiligung.html
Die NABU Gruppe Heidelberg schließt sich der gemeinsamen Stellungnahme des NABU, BUND und LNV an.
Unabhängig davon möchten wir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einen weiteren Aspekt in die Planung einbringen.
Landschaftsbild: Der NABU Heidelberg anerkennt und unterstützt das Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und
Landschaft für künftige Generationen zu bewahren (§ 1 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG).
Insbesondere die geplanten Konzentrationszonen im Bereich der Bergstraße und des Neckartals bis hin zum Kraichgaurand befinden sich in Landschaftsschutzgebieten, die auf das oben beschriebene
Naturschutzziel fokussieren. Künftig errichtete WEA sind prinzipiell dazu geeignet die Eigenart dieser Landschaft zu verändern, Erholungssuchende können die Schönheit und den Erholungswert
beeinträchtigt sehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass "die Belange des Landschaftsbilds vom Planungsträger bei der Aufstellung des Gesamtkonzepts mit den übrigen Belangen, insbesondere auch der Windhöffigkeit des potenziellen Standorts und dem Anliegen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine ihrer Privilegierung entsprechende Chance zu geben, abzuwägen sind" [Windenergieerlass BW].
Letzte Änderung: 03.11.2025 (MP)