Von Dominic Hahn (Download am Artikelende)
Licht zur falschen Zeit trägt zum Artensterben bei. 50 Prozent der in Deutschland lebenden Insekten sind nachtaktiv. Besonders Nachtfalterarten wie der Braune Bär, die Spanische Flagge oder der Smaragd-Grünspanner bringt künstliche nächtliche Beleuchtung in Gefahr.
Natürlich können Sie auch bei Ihrem eigenen Haus darauf achten.
Wenn es Nacht wird, gehen überall die Lichter an: Straßenlaternen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame oder leuchtende Spots auf historische Gebäude und Denkmäler.
Für nachtaktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todesfallen werden. Sie verlieren ihren Orientierungssinn, verwechseln Tag und Nacht oder sogar Sommer und Winter. Die Insekten umfliegen die künstlichen Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung, oder sie gelangen ins Innere der Leuchtmittel und verenden dort durch die Hitze - oder weil sie nicht mehr rauskommen.
Das tages- und jahreszeitliche Verhalten verändert sich: Im Spätherbst können sich die Insekten nicht rechtzeitig auf den Winter vorbereiten. Sie verkriechen sich nicht oder sie begeben sich zu anderen Zeiten als üblich auf Nahrungssuche. Die Konsequenz: Sie finden keine Nahrung oder fallen Fressfeinden zum Opfer.
Da unsere Landschaft nachts hell beleuchtet ist, werden Lebensräume zerschnitten und voneinander getrennt. Dadurch breiten sich die Tiere nicht mehr aus und sie können keine neuen Lebensräume erobern. Das schwächt die Insektenpopulationen nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land.
Die Fassaden von Gebäuden der öffentlichen Hand dürfen seit 01.04.2021 nicht mehr beleuchtet werden – und dennoch wird beleuchtet.
Auch in Baden-Württemberg nimmt die nächtliche Beleuchtung zu. Um das große Insektensterben zu bremsen, fordern wir ein Umdenken bei künstlichem Licht. Seit April 2021 dürfen per Gesetz Gebäude
der öffentlichen Hand in den Sommermonaten eigentlich gar nicht mehr beleuchtet sein – und im Winter nur bis 22 Uhr. Doch für viele der Rathäuser, Schlösser, Klöster oder Schulen sind schon
Ausnahmen beantragt worden. Wie viele Ausnahmen es gibt, ist nicht ganz klar.
Wir wollen es genauer wissen – wo im Land gehen die Lichter nicht aus? Schnappen Sie sich eine Fotokamera, halten Sie beim Abendspaziergang die Augen offen und melden Sie uns Bauten der
öffentlichen Hand, deren Fassade angestrahlt wird. Die Regelung gilt beispielsweise für Denkmäler, Rathäuser, Schlösser, Burgen, Klöster und Ruinen. Sie können uns das Gebäude
per E-Mail, Telegram-Nachricht oder direkt auf der Webseite melden!
Deshalb freuen wir uns über jeden Hinweis, jede Unterstützung, jede Verbreitung unserer Aktion. Die Meldungen sammeln wir auf einer Karte auf unserer Webseite und fordern von der Politik,
die Beleuchtung an den Gebäuden abzuschalten.
Wir hätten gerne folgende Informationen von Ihnen:
Senden Sie uns die Fotos über Telegram:
Die einfachste Methode ist direkt über Ihr Smartphone. Fügen Sie die Telefon-Nummer der Aktion zu Ihren Kontakten hinzu. Machen Sie ein Foto mit dem Smartphone und senden Sie uns das Foto mit dem
Standort über Telegram an die Nummer: 0151 71 993 196.
Schreiben sie uns eine E-Mail:
Machen Sie ein Foto mit Ihrem Smartphone oder der digitalen Kamera und senden Sie es per EMail an: lichtaus@bund.net
Nutzen Sie das Formular auf unserer Website:
https://www.bund-bawue.de/themen/natur-landwirtschaft/aktiv-im-naturschutz/aktion-licht/#c33471
Schicken sie uns einen Brief mit allen Infos per Post:
Wenn Sie nicht digital unterwegs sind, machen Sie ein Foto mit Ihrer analogen Kamera und senden Sie uns das Foto per Post (weitere Informationen nicht vergessen, siehe oben!) an:
Dominic Hahn
Marienstr. 28
70178 Stuttgart
Wir freuen uns auf eure Einsendungen!
Dominic Hahn
Referent für Naturschutz
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Letzte Aktualisierung: 11.08.2021 (MPe)