Der NABU Heidelberg widerspricht vehement der Meinung des „Bündnis für Windkraft Heidelberg“, wonach der Bau eines Windparks Lammerskopf mit dem Naturschutz vereinbar sei.
Der Lammerskopf ist ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-bzw. Natura2000-Gebiet) im Staatswald mit hoher ökologischer Bedeutung, insbesondere durch naturnahe Buchenwälder. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Verbandsversammlung der Region Rhein-Neckar haben dieses Gebiet am 13. Dezember 2025 im Rahmen der Teilregionalplanung von Windenergienutzung ausgenommen. „Diese fachlich fundierte Entscheidung folgt dem Grundprinzip, geeignete Flächen für die Energiewende und ökologisch besonders sensible Räume klar zu trennen – und sollte Bestand haben“ sagt Andreas Kellner, Vorstandsmitglied des NABU Heidelberg.
Der NABU unterstützt den Ausbau der Windenergie ausdrücklich. Eine erfolgreiche Energiewende erfordert jedoch, Klima- und Artenschutz gemeinsam zu denken. In der Region stehen ausreichend alternative Flächen zur Verfügung, die deutlich geringere Konflikte mit dem Naturschutz aufweisen und ebenso windhöffig sind.
Die Entscheidung für den Bürgerentscheid zum Windpark Lammerskopf ist daher weder fachlich nachvollziehbar noch planerisch konsistent. Das Gebiet beherbergt wertvolle Waldlebensräume für die Wildkatze sowie streng geschützte, windenergiesensible Arten wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus.
Der Bau mehrerer Windenergieanlagen würde die Schutzziele des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen und ist daher nicht genehmigungsfähig. Daran kann auch ein Bürgerentscheid nichts ändern.
Es wäre wesentlich besser gewesen, die Kosten für den Bürgerentscheid in Höhe von 300.000 € für die Förderung von direkten Klimaschutzmaßnahmen in Heidelberg zu investieren.
Zentraler Punkt im Genehmigungsverfahren ist die Zuwegung für den Windpark.
Hier wurden für den Regionalplan alle machbaren Varianten der Zuwegung in das steile und unzugängliche Gelände geprüft und unterschiedliche Lösungsvorschläge intensiv untersucht. Dennoch kommt das Regierungspräsidium Karlsruhe als Obere Naturschutzbehörde zu dem endgültigen Schluss, dass die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes das naturschutzfachlich erlaubte Maß überschreitet.
Der Bau des Windparks am Lammerskopf würde somit eindeutig gegen geltendes europäisches Naturschutzrecht verstoßen.
Auch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen des FFH-Gebietes hält der NABU für chancenlos. Es müsste ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Projektes nachgewiesen werden. Dieses ist jedoch mit den im Teil-Regionalplan Wind ausgewiesenen Wind-Vorranggebieten bereits mehr als abgedeckt. Im Gegenteil, derzeit sind mit 2,15% der Fläche des Regionalverbands sogar rund 20% mehr Vorranggebiete ausgewiesen als gesetzlich vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kellner
Vorstand NABU Heidelberg
Letzte Aktualisierung: 22.05.2026 (MP)