Sehr geehrte Damen und Herren,
gemeinsam sprechen sich der NABU, die NABU Gruppe Heidelberg und der Landesverband Baden-Württemberg, aus naturschutzfachlichen Gründen erneut gegen einen Windpark am Lammerskopf aus.
Wir appellieren an den Gemeinderat dem geplanten Bürgerentscheid nicht zuzustimmen. Der NABU unterstützt den Ausbau der Windenergie ausdrücklich, jedoch nicht in diesem ökologisch wertvollen Gebiet.
Die Gründe dafür sind folgende:
Die Stadt Heidelberg wird am 16. April 2026 in der Gemeinderatssitzung über das Thema Bürgerentscheid Windenergie Lammerskopf abstimmen. Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. März 2026 wurde mit 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen der Beschlussempfehlung zugestimmt. Grundsätzlich begrüßen wir das Instrument der Bürgerbeteiligung, gerade auch im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen.
Wir, der im Namen der nach §3 Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannten Naturschutzvereinigung, NABU Gruppe Heidelberg e.V. möchten hierzu Stellung beziehen und appellieren an den Gemeinderat
dem geplanten Bürgerentscheid nicht zuzustimmen.
Die drei Windenergiezonen (Lammerskopf Teilzone A ~15 ha, Teilzone B ~8 ha und Teilzone C ~16 ha), für die ein Bebauungsplan erstellt werden soll und somit aus dem Landschaftsschutzgebiet
ausgenommen werden, liegen in einem europäischen Schutzgebiet (Natura 2000, FFH-Gebiet) mit vielen windkraftsensiblen Arten, unter anderem mehreren streng geschützten Fledermaus- und Vogelarten
(siehe Skizze).
Weiterhin ergeben sich immer neue Erkenntnisse die dieses Gebiet noch schützenswerter machen, wie z.B., dass im Gebiet eine Trasse des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg (GWP) der Forstlichen
Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) verläuft (siehe Anhang 2)
Hierzu folgende Anmerkung zum Natura-2000 Schutzgebiet:
Das Natura 2000-Schutzgebietsnetz der EU, zu dem auch unsere FFH-Gebiete zählen, dient dem grenzübergreifenden Schutz spezieller Arten und ihrer Lebensräume. Aus diesem Grund werden Eingriffe
in FFH-Gebiete besonders streng bewertet. Wichtig dabei ist, dass es sich bei diesen Schutzgebieten nicht um zusammenhangslose Flächen-Cluster irgendwie schützenswerter Klein- und
Kleinstlebensräume handelt, sondern jeweils um einen integrierten Lebensraumverbund, der als räumliches Ganzes zu betrachten ist und daher nicht durch eine zielgerichtete, an wirtschaftlichen
Interessen orientierte Detailanalyse in schützenswerte und weniger schützenswerte Teilbereiche parzelliert werden darf.
Mit dem Beschluss zu einem Bürgerentscheid würde auch die Entscheidung umgangen, der hierfür eingesetzten Institution Verbandsregion Rhein-Neckar „VRRN“, die das Gebiet Lammerskopf als geplantes Vorranggebiet aus dem “Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie“, ausgenommen hat.
Die Entscheidung das geplante Vorranggebiet zu streichen basiert auf den Naturschutzaspekten, die von den Naturschutzverbänden und von der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) eingebracht wurden.
Siehe hierzu die Stellungnahme der Naturschutzverbände und diese Anlage 1 (Kurzfassung der NABU-Stellungnahme)
Der VRRN hat in einer intensiven Synopse, die über 4000 Stellungnahmen geprüft und in einem 7764-seitigen Dokument individuell beantwortet. Kern für das Gebiet Lammerskopf ist die
Feststellung:
Das VRG HD/RNK-VRG02-W in der momentanen Abgrenzung setzt eine positive, mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Erhaltungsziele
der betroffenen Natura 2000-Gebiete voraus. Darüber hinaus wurde im Gebietssteckbrief eine Überlagerung mit einem Schwerpunktvorkommen der Kategorie A des „Fachbeitrags Artenschutz für die
Regionalplanung Windenergie“ in einer Größenordnung von ca. 48 ha als Betroffenheit dokumentiert. Im Ergebnis dieser Plausibilitätsprüfung können nicht alle Bedenken hinsichtlich der
Flächeninanspruchnahme des FFH-Gebiets 6518-311 „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ ausgeräumt werden, sodass auch weiterhin von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist.
Die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids gemäß § 21 GemO gegen die Entscheidungen einer übergeordneten höherrangiges Fachplanung muss vorab sichergestellt werden und enthebt nicht der Bindung an
höherrangiges Recht und der Aufsicht durch staatliche Behörden.
Wir bitten Sie, als Gemeinderatsmitglieder gegen den Bürgersentscheid zu stimmen. Das Gebiet ist nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen, daher müsste nun der Weg über die Erstellung
eines Bebauungsplans gegangen werden, dies wäre ebenfalls mit deutlichem Verwaltungsaufwand/Kosten verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kellner
Vorstand NABU Heidelberg
Anlage 1: Kurzfassung der umfassenden NABU-HD-Stellungnahme (s. oben)
Anlage 2: Wildkatzen-Vorkommen am Lammerskopf (folgt)
Unterstrichen wird die ökologische Bedeutung des Gebiets am Lammerskopf durch das auch in diesem Jahr erneut mehrfach bestätigte Wildkatzenvorkommen.
Das Bild wurde am 12.3.2026 im Rahmen eines sog. Lockstock-Monitorings von einer Wildkamera genau im Bereich der am Lammerskopf geplanten Windkraftanlagen aufgenommen.
Noch bis Ende des 20. Jahrhunderts galt die Wildkatze in Baden-Württemberg als verschollen. Sie ist „wegen ihrer ökologischen, ästhetischen, kulturellen, erzieherischen und wissenschaftlichen
Bedeutung (als) ein wesentliches Element europäischen Naturerbes“ (Braun/Dieterlein [Hrsg.] [2005], Die Säugetiere Baden-Württembergs, Bd. 2, S. 375). Die Wildkatze fühlt sich besonders wohl in
naturnahen Laub- und Mischwäldern mit Lichtungen und viel Totholz. Sie ist als „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“ im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat_Richtlinie
(92/43/EWG) aufgeführt, was ein striktes Schutzregime für die Tiere und ihre Lebensräume erfordert. Die Art ist zudem nach Anhang II des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume geschützt. Das BNatSchG stuft die Wildkatze als „streng geschützte“ Art ein. Die Rote Liste Baden-Württembergs führt sie als
„stark gefährdet“.
Als Maßnahmen zum Schutz der Wildkatze werden prioritär folgende Ziele genannt (Herrmann & Knapp (1998), Artenschutzprojekt Wildkatze in Rheinland-Pfalz – Unveröffentl. Gutachten i. A. des
Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht [zit. in Braun/Dieterlein aaO, S. 376]):
Von besonderer Bedeutung ist insoweit die Vernetzung der zerstückelten Wildkatzenvorkommen und der Schutz der Verbindungswege. Eine Trasse des vom BUND aufgezeichneten Wildkatzenwegeplans (www.wildkatzenwegeplan.de) verläuft unmittelbar über den Lammerskopf:
In unmittelbarer Nähe des Lammerskopf verläuft zudem eine Trasse des Generalwildwegeplans Baden- Württemberg (GWP) der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).
Der GWP vernetzt Waldlebensräume für heimische Säugetierarten wie Wildkatze, Rothirsch, Luchs und Wolf. Die Wildtierkorridore des GWP zeigen teilweise die letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Lebensraumverbunds für Großsäuger in der bereits stark fragmentierten und überwiegend intensiv genutzten Landschaft Baden-Württembergs auf. Die Berücksichtigung des GWP sowohl in der Landschaftsplanung als auch in der Eingriffsregelung ermöglicht eine Verringerung der bestehenden Isolation von Waldlebensräumen und von Artvorkommen und ist eine wichtige Planungshilfe mit Blick auf den anhaltenden Flächenverbrauch im Land (https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/fva-wildtierinstitut/lebensraumverbund-wildunfaelle/generalwildwegeplan-baden-wuerttemberg).
Ein Windkraftanlagenpark im Schnittbereich derart wichtiger naturräumlicher Verbindungswege würde die überregionalen Bemühungen um den Artenschutz in erheblichem Maße konterkarieren. Auch aus
diesem Grund ist die Planung und der Bau von Windkraftanlagen gerade auf dem Lammerskopf entschieden abzulehnen.
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Letzte Aktualisierung: 12.04.2026 (MP)