Wir erwarten von den Landtagsabgeordneten,
dass sie sich für den Schutz der Fischfauna am Neckar engagieren, d.h.
- für die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie und der dort geforderten „freien Fischwanderung im Neckar von Mannheim bis zur Quelle in Villingen-Schwenningen“
(Maßnahmenprogramm zum Bewirtschaftungsplan für den baden-württembergischen Anteil der Flussgebietseinheit Rhein vom Dezember 2021) – ganz unabhängig davon, ob Schleusen verlängert werden oder
nicht.
- dafür, dass bei einer Schleusenverlängerung keine wertvoller Neckarbereiche und/oder Auenstrukturen (die wenigen, die noch existieren) und geschützte oder schützenswerte
Uferbereiche beeinträchtigt oder zerstört werden.
- dafür, dass bei einer Schleusenverlängerung auf den Ausbau des Flusslaufes vor und nach der Schleuse, z.B. auf die Verbreiterung des Flusses für Warte- und Wendemöglichkeiten für große
Schiffe und damit auf die zusätzliche Zerstörung von Ufer- und Auenstrukturen verzichtet wird, denn sie sind der Landschaftstyp, den wir angesichts der Klimakrise besonders
brauchen.
- dafür, dass bei allen Planungen und Maßnahmen am Neckar die für Schleusenbau bzw. -renovierung zuständigen Stellen und jene, die für Fischaufstieg, Fischabstieg und Fischschutz
an den Turbinen zuständigen Stellen kooperieren; dass z.B. unterschiedliche Stellen für Fischabstieg/ Turbinenschutz (hierfür sind derzeit die Kraftwerksbetreiber zuständig) und für
Fischaufstieg zuständig sind, scheint uns nicht zielführend.
- dafür, dass Fischaufstiegsanlagen sichergestellt ist, dass die Lockströmung an der Fischaufstiegsanlage stärker ist als die Strömung im Auslauf aus dem Kraftwerk, damit die
Wanderfische auf den „richtigen Weg“ gelockt werden. Dies könnte zeitnah bewerkstelligt werden. In Sachsen-Anhalt z.B. ist an den Gittern vor dem Turbineneinlauf eine mittlerer
Anströmgeschwindigkeit vor dem Kraftwerksturbineneinlauf 0,3m/s vorgeschrieben, in Bayern sind 0,2m/s - 0,3m/s vorgeschrieben, damit Jungfische aus eigener Kraft von den Gitterstäben wegschwimmen
können. In Baden-Württemberg ist jedoch eine Anströmgeschwindigkeit von höchstens 0,3 m/s nicht vorgeschrieben. Es wäre wichtig, dass eine entsprechende Anströmgeschwindigkeit auch in unserem
Land gesetzlich festgeschrieben wird, um Fischschäden vermeiden.
- dafür, dass an den Rechenanlagen am Kraftwerkseinlauf ein Gitterabstand höchstens von 15 mm eingehalten wird, um das Eindringen von Fischen in den Gefährdungsbereich zu
verhindern und um den Turbinentod vor allem der jungen Wanderfischen endlich zu stoppen.
Aalen und vielen Wanderfischen würde es bereits helfen, bei der 1. und 2. Hochwasserwell (Hauptwanderzeit der Aale) die vorhandenen Spülklappen (für größere Anschwemmungen
von Ästen usw.) über längere Zeiträume 10-20 cm zu öffnen. Die Wanderfische könnten dann im Überlauf schwimmen.
- dafür, dass für die bestehenden Fischpassagen und Fischschutzeinrichtungen ein Monitoring durchgeführt wird und Forschungsaufträge vergeben werden, damit möglichst bald
funktionierende Einrichtungen zum Fischschutz etabliert werden.
-
dass für die Kraftwerksbetreiber zeitnah Forderungen des Landes nach funktionierenden Fischaufstiegs- und Fischanstiegsanlagen und zum Mindestwasservorgaben formuliert werden — als
Voraussetzung für die in ca. 10 Jahren anstehende Konzessionsverlängerung.
Letzte Aktualisierung: 30.12.2023 (MP)