Geschäftsordnung für den NABU Heidelberg

- Heidelberg, den 14.03.2011 und 22.07.2021 -

Diese Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit im NABU Heidelberg. Sie soll allen Aktiven und dem Vorstand eine sichere Basis für das gemeinsame Engagement geben.


0. Präambel
Grundlage der Zusammenarbeit ist die wechselseitige Anerkennung der Leistung des Anderen. Wir gehen davon aus, dass jede/-r sich entsprechend seiner Möglichkeiten einbringt. Wir reden oder schreiben daher nicht schlecht übereinander.


Ehrenamtliche Tätigkeit ist per definitionem freiwillig; hat jedoch ein Mitglied eine Aufgabe übernommen, so muss es sie auch zufriedenstellend erledigen. Gegebenenfalls muss es sich auch Kritik stellen können.


Bei Mängeln und Pannen enthalten wir uns Schuldzuweisungen. Wir schauen vielmehr nach vorne und sehen zu, was besser zu machen ist.


1. Mitgliedschaft
Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung für die Mitarbeit im NABU Heidelberg, sollte aber die Regeln sein und nicht die Ausnahme (NABU-Mitglieder sind bei Einsätzen übrigens umfangreicher versichert). Für den Vorstand ist laut Bundessatzung die Mitgliedschaft erforderlich.


Kostenerstattung/Kassenführung
a. Regeln für den Vorstand
Ausgaben (Überweisungen, Vorschüsse) werden vom/von der Schatzmeister/in getätigt. In dessen/deren Abwesenheit weist ein anderes Vorstandsmitglied das Geld an.
Der/die Schatzmeister/in unterzeichnet Überweisungen bis 250 Euro alleine, ab diesem Betrag ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Die Handkasse im Naturschutzzentrum wird monatlich vom Bürodienst abgerechnet; die Abrechnung wird an den/die Schatzmeister/in weitergeleitet. 

b. Aufwandserstattungen
Kosten für Sachmittel (z. B. Arbeitsgeräte, Kopierkosten, Porti) werden in voller Höhe vom Verein übernommen


Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Bestellungen > 50 EURO, die ohne Rücksprache mit dem Vorstand aufgegeben werden (betriff nicht die Verwaltung der AK-Budgets) der NABU die Kostenübernahme nicht garantiert.


Auf der Mitgliederversammlung stellen die Arbeitskreise einen Antrag auf ihr Budget. Dieses Budget muss alle Ausgaben des Arbeitskreises (Sachkosten, Verpflegung, Weiterbildung, ...) enthalten. Ein Überziehen des bewilligten Budgets ist nur nach Zustimmung durch den Vorstand möglich. Bei Fahrtkostenerstattungen für PKW- Fahrten dürfen 25 Cent/km nach vorherigem Antrag auf Fahrtkostenerstattung geltend gemacht werden.


c. Lebensmittel
Kosten für Verpflegung im Rahmen von NABU-Aktivitäten werden übernommen. Als Richtwert sollten bei Pflegeeinsätzen nicht mehr als 2,50 Euro pro Person und bei Gruppensitzungen 1,90 Euro/Person ausgegeben werden.


d. Fortbildungen
Der NABU Heidelberg übernimmt nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand oder dem zuständigen AK-Leiter für Mitglieder anteilig Kosten für Fortbildungen. In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten (Fahrtkosten plus Teilnahmegebühr) gegen Vorlage von Belegen erstattet. Der NABU behält sich vor, von Personen, die weniger als ein Jahr nach Durchführung der Fortbildung nicht mehr für den Verein aktiv sind, die Fortbildungszuschüsse rückzufordern.


e. Spenden und Einnahmen
Spenden und Einnahmen an Arbeitskreise müssen in der Jahresabrechnung verzeichnet sein. Ist eine Spendenquittung erwünscht, muss die vollständige Postadresse, sowie Art der Spende (Geld- oder Sachspende) möglichst rasch nach Eingang der Spende an den/die Schatzmeister/in weitergegeben und von diesem/dieser eine Spendenbescheinigung erstellt und versandt werden. Rechtsstand vom 01.01.2007: der NABU muss ab 200 Euro eine Spendenbescheinigung ausstellen, bis zu 200 EURO auf Wunsch des Spenders (dem Spender genügt zur Vorlage beim Finanzamt ein Kontoauszug).


2. Struktur und Kommunikation
Die Struktur der NABU-Gruppe Heidelberg ist so dezentral wie möglich: weitgehend eigenverantwortliche Arbeitsgruppen bearbeiten selbstständig ihre Projekte.

a. Kommunikation
Bei Streitfällen, Krisen, Unfällen, Sachschäden oder sonstige Ereignisse, die ein Handeln des Vorstands nötig machen oder durch die finanzielle Nachteile oder eine juristische Auseinandersetzung folgen könnten, wird der Vorstand umgehend vom betroffenen Aktiven des NABU informiert.


Wenn ein/e Aktive/r es versäumt bei einem Schaden (z.B. Anhänger) umgehend den Vorstand oder eine bestehende Versicherung zu informieren und als Folge davon die Versicherung (NABU-Versicherung) die Kosten des Schadens nicht erstattet, übernimmt der NABU Heidelberg keine Haftung und der/die Geschädigte muss dafür selber aufkommen.


b. Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen bearbeiten eigenverantwortlich ein Projekt, z. B. naturkundliche Führungen, Kinder & Natur, Naturgarten. In jeder Arbeitsgruppe gibt es eine/n AK- Leiter/in, der/die für den Vorstand und die anderen Arbeitsgruppen erste/r Ansprechpartner/in ist. Von jedem Arbeitskreis sollte an jeder Monatssitzung ein/e informierte/r Vertreter/in teilnehmen.


c. Vorstand
Entsprechend der Satzung wird auf der Mitgliederversammlung ein Vorstand gewählt, der sich aus mindestens drei gleichberechtigten SprecherInnen zusammensetzt. Die SprecherInnen wählen eine/n AnsprechpartnerIn für den Landesverband sowie eine/n KassenwartIn mit StellvertreterIn und teilen die weiteren Arbeitsgebiete nach Fähigkeiten untereinander auf. Die Arbeitsverteilung wird auf der Homepage des NABU-Heidelberg und in einem Rundbrief kommuniziert.


Kassenwart: führt die Kasse des NABU Heidelberg, ist verantwortlich für Nachweise an das Finanzamt zwecks Gemeinnützigkeit, sowie verantwortlich für Antrag des Umweltberatungszuschusses der Stadt Heidelberg für den NABU.


Das SprecherInnenteam ist verantwortlich für die Darstellung des NABU-Heidelberg in der Öffentlichkeit und kooperiert mit den Arbeitskreisen bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


Das SprecherInnenteam entscheidet (einfache Mehrheit), welche Themen für die Monatssitzungen vorbereitet werden.


Der Vorstand ist gemeinsam für die Motivation der Aktiven und einen reibungslosen Ablauf der Arbeit im Verein zuständig.


Für konkrete Aufgaben übernehmen einzelne Aktive nicht nur die Aufgaben selbst, sondern sind auch gegenüber Verhandlungspartnern die Ansprechpersonen und werden als solche vorgestellt (Stadt Heidelberg, vhs etc.)

3. Vereinseigentum
Das Eigentum der NABU-Gruppe wird nur für den Verein genutzt. Eine private Nutzung ist nicht zulässig.


Kommt privates Arbeitsgerät auf Pflegeeinsätze oder sonstigen NABU-Veranstaltungen zum Einsatz, so stellt der NABU – nach vorheriger Absprache – die Betriebsmittel bzw. kommt für deren Kosten auf. Der NABU Heidelberg übernimmt keine Haftung für auftretende oder später festgestellte Schäden, Verschleiß oder Wartungs- und Reparaturkosten, wenn diese Schäden nicht durch die NABU-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.


4. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.03.2011 beschlossen.
Gültig ab 14.03.2011
Änderung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.07.2021.

NABU Heidelberg Geschäftsordnung 2021
NABU-HD-Geschaeftsordnung-2021-07.pdf
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Letzte Änderung 16.07.2022 (MPe)

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