Resolution zur Dammsanierung des Neckarkanals

im Biotopverbund Unterer Neckar sowie den

Maßnahmen zum Hochwasserschutz im NSG

Wieblingen-Altneckar

25. Januar 2016

Der Untere Neckar zwischen Heidelberg und Mannheim mit ca. 22 Flusskilometern und zusätzlich ca. 13 km parallel verlaufendem Schifffahrtskanal ist ein Flussabschnitt, mitten im Ballungsraum Rhein-Neckar, der idyllische Auenlandschaften mit einer faszinierenden und schützenswerten Pflanzen- und Tierwelt beinhaltet und, besonders hervorzuheben im dicht besiedelten Umfeld, einen wertvollen Biotopverbund darstellt.


Über 160 nachgewiesene Vogelarten, davon 51 gem. BArtSchV streng geschützte Arten, belegen die Lebensraumvielfalt in diesem Gebiet. Weiterhin siedeln 33 Fischarten und mindestens 6 Fledermausarten im und am Unteren Neckar. Weitere streng geschützte Arten, wie der Biber, haben sich inzwischen ebenfalls hier angesiedelt.


Die Vegetation besteht zu weiten Teilen aus einer in Jahrzehnten gewachsenen Mischung von Baumbestand, Gehölzen, Hochstaudenfluren und Wiesen. Auwaldbereiche und Wildobst kommen ebenfalls vor. 6 europarechtlich geschützte Lebensraumtypen haben sich am Unteren Neckar ausgebildet. Im Mannheimer Bereich weisen ornithologische Gutachten die Neckarinsel als "besonders wertvoll“ aus. Ein Gebiet wird wegen der hohen Brutdichte als "Nachtigallenallee" bezeichnet.


Diese einzigartige Flusslandschaft hat in ihrer bestehenden Form nicht nur für die Pflanzen- und Tierwelt, sondern auch für die Bevölkerung eine herausragende Bedeutung, denn sie ist eines der letzten intakten Naturgebiete im dichtbesiedelten Ballungsraum zwischen Heidelberg und Mannheim.

Doch sie ist durch zwei geplante und bereits begonnene Maßnahmen massiv
bedroht:

  • Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat vor zwei Jahren begonnen, das "Merkblatt zur Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen“ (MSD), Ausgabe 2011, umzusetzen. Dieses fordert eine teils völlige, teils weitgehende dauerhafte Rodung des Dammkörpers auf beiden Seiten. Hiervon sind 18 km Kanaldamm mit einer Fläche von ca. 42 ha (nach eigenen Berechnungen) betroffen, die teilweise geschützte Biotope und FFH-Gebiet beinhaltet.
  • Die WSV rodet im NSG Altneckar HD-Wieblingen auf den Schwemminseln Bäume bzw. setzt sie regelmäßig auf den Stock, mit der Begründung, dadurch einen beschleunigten Wasserabfluss bei Hochwasser ermöglichen zu wollen.

Die mit den geplanten Maßnahmen einhergehende massive Lebensraumverschlechterung ist nicht mit dem hohen Schutzstatus der Landschaft am Unteren Neckar, bestehend aus 6 Naturschutzgebieten, 5 Landschaftsschutzgebieten und insgesamt 285 ha FFH-Gebiet und dem dadurch gebildeten Biotopverbund, zu vereinbaren.


So dient der das Landschaftsbild bestimmende Gehölz- und Baumbestand auf und am Damm zwischen Altneckar und Neckarseitenkanal als wichtiges “Brutband“ einer großen Zahl von Stand-, Strich- und Zugvögeln. Der Damm ist, und nicht nur wegen der Avifauna, ein wichtiges Bindeglied und ein Trittstein zwischen der Fluss- und den angrenzenden Landschaftsstrukturen.


Die Eingriffe, beide separat zu betrachten, stellen unseres Erachtens wesentliche Umgestaltungen dar, die erstens Planfeststellungsverfahren auslösen (WStrG und WHG) und zweitens – unabhängig davon – nach BNatSchG und FFH-Richtlinie Verträglichkeitsprüfungen bedingen. Das WHG beinhaltet ein ökologisches Verschlechterungsverbot.


Da beide Maßnahmen bereits in Angriff genommen wurden (im Kanalbereich wurden inzwischen hunderte Bäume gefällt und kilometerweit Gebüsch gerodet) und auch in diesem Winter die Arbeiten weitergehen, ist schnelles Handeln erforderlich.

In einem der Gespräche zwischen WSV, Naturschutzverbänden und Naturschutzbehörden hatte die UNB Mannheim im Oktober 2015 die WSV gebeten, die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens für den Seitenkanal Feudenheim (Auslöser MSD 2011) zu prüfen. Für den Wieblinger Seitenkanal (Auslöser ebenfalls MSD 2011) und für das NSG Altneckar HD-Wieblingen (Auslöser Hochwasserschutz) gibt es bisher keine diesbezüglichen Aussagen. Rodungen würden für alle Zukunft diese bedeutende, landschaftsprägende und ökologisch wichtige Struktur vernichten und zu einer weiteren Landschafts- und Naturverarmung beitragen. Dies widerspricht dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag der zahlreichen Schutzgebiete am Unteren Neckar.

Daher fordern wir:

 

  • Den sofortigen Stopp der Rodungen bei gleichzeitiger Einleitung von Planfeststellungsverfahren sowohl bezüglich der Dammsanierung als auch der sogenannten Pflegemaßnahmen im NSG Altneckar HD-Wieblingen,
  • Ein geordnetes Verfahren, das die räumliche und zeitliche Gesamtheit der Projekte bzw. deren Zielzustand beinhaltet,
  • Erneute Prüfung aller möglichen technischen Alternativen, wie z.B. der Bau eines weiteren Hochwassersperrtores,
  • Planung und Ausführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen dort, wo nach einer Einzelfallbetrachtung Rodungen für die Dammsicherheit bzw. den Hochwasserschutz für unumgänglich gehalten werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen zeitlich so vor den Rodungen durchgeführt werden, dass die Kontinuität des Biotopverbundes nicht beeinträchtigt wird.

Heidelberg, den 25. Januar 2016
Für das Aktionsbündnis Unterer Neckar, gez. Thomas Matuszek

Flyer
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Letzte Aktualisierung: 21.02.2016 (MP)

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